Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung

Verkauf, Lieferung und sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige allgemeine Bedingungen des Käufers haben für uns keine Geltung, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Alle weiteren Vereinbarungen sowie
Abänderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Die Lieferungsaufträge sind für den Besteller bindend.
Soweit Lieferungsangebote diesen Aufträgen vorausgehen, sind sie auf die Dauer von 6 Wochen als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.

Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn die Annahme binnen zwei Wochen von uns schriftlich bestätigt wird. An uns gerichtete Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme binnen zwei Wochen von uns schriftlich bestätigt wird.

2. Versand

Der Versand erfolgt gegen Vorkasse / Nachnahme oder Bankeinzug und auf Gefahr des Käufers. Um eine bestmögliche Behandlung auf dem Transport zu gewährleisten, behalten wir uns vor, Art und Weg des Versandes selbst zu bestimmen. Sollten dennoch Transportschäden eintreten, ist Folgendes
zu beachten:

Die Packstücke müssen sofort bei der Anlieferung auf äußerliche einwandfreie Beschaffenheit geprüft werden. Sichtbare Schäden bitte sofort auf den Frachtpapieren der Spedition quittieren lassen. Bei verdeckten Schäden sind der ausliefernde Spediteur und wir innerhalb von 4 Tagen zu
benachrichtigen (Schadensprotokoll). Beschädigte Ware kann ohne vorherige Absprache nicht an uns zurückgeschickt werden. 

3. Konstruktionsänderungen, Farb- und Beizabweichungen

Geringfügige Abweichungen in den Maßen, in der Form und Farbe, sowie Beizung sind uns gestattet und berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung.
Es handelt sich um Naturprodukte, Farben fallen unterschiedlich aus. Der Besteller ist darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Abweichung in der Ansicht der Originalfarbe möglich ist. Durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten.

4. Lieferzeit

wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Absendung der Ware vom Werk. Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind aber ohne Verbindlichkeit. Ersatzansprüche ohne in Verzugsetzung durch den Besteller aus
nicht eingehaltenen Lieferfristen sind ausgeschlossen. Ferner berechtigt die Nichteinhaltung der Lieferfristen den Käufer, ohne Fristsetzung mit angemessener Nachfrist, nicht vom Vertrag zurückzutreten.

In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höhere Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen
kann. Bei Bestellung auf Abruf ist der Käufer spätestens 14 Tage nach dem bestätigten Termin zur Abnahme verpflichtet. Der Abruf muss mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.

5. Mängelrügen

Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb einer Woche, nach Eintreffen beim Empfänger bei uns schriftlich eingehen. Etwaige Schäden durch den Versand behandeln wie in Punkt 2 beschrieben. Wird eine Beanstandung von uns als
berechtigt anerkannt, so steht uns das Recht zu, die Ware entweder ordnungsgemäß herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten. Rücksendung beanstandeter Ware ohne ausdrückliche Genehmigung ist nicht gestattet.

Die Möglichkeit zur Nachbesserung muss mindestens zweimal unter angemessenen Fristen gewährt werden. Danach hat der Besteller Rücktrittsrecht, das binnen zwei Wochen, nachdem die letzte Nachbesserung durchgeführt wurde, auszuüben ist.

6. Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung hat sofort nach Rechnungserhalt rein netto Kasse zu erfolgen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung hereingegebener Schecks unser Eigentum. Sondervereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausschließlich schriftlich bestätigt sind. 

Wechsel werden nicht in Zahlung genommen. Diskontspesen sind vom Bezogenen, Aussteller oder Indossanten zu tragen. Überschreitung des Zahlungszieles bewirkt ohne Mahnung Verzug. Die Geltendmachung von Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltungsansprüchen uns gegenüber sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die geltend gemachten Ansprüche unstreitig und/oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Nichteinhaltung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen durch den Besteller entbindet uns von jeder weiteren Lieferverpflichtung, auch aus anderen Bestellungen. Die Verzugszinsen liegen 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8%. 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, der sich aus vierteljährlichem Abschlusstermin ergibt, bezahlt hat oder die in Zahlung gegebenen Wechsel oder
Schecks eingelöst sind. Eine Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere dürfen derartige Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit übergeben werden.

Wird die Ware veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, so werden hiermit die dem Käufer gegenüber dem Dritten erwachsenden Forderungen und Ansprüche schon jetzt im Voraus an uns abgetreten. Der Lieferer kann die Abtretung offenlegen, wenn trotz Mahnung unter Einhaltung der Mahnfrist von 10 Tagen nicht gezahlt wurde.

Verkauft der Käufer selbst die Ware unter Eigentumsvorbehalt weiter, so behält er hierdurch das Eigentumsrecht für uns vor. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungen von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder von abgetretenen Forderungen und Ansprüche dem Lieferer sofort anzuzeigen. Der Käufer trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen des Lieferers vorzulegen.

Die durch den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt seitens unseres Kunden an uns vorweg abgetretenen Forderungen gegen seine Schuldner werden uns in Höhe der Forderungsbeträge freigegeben, die 120% des Nennwerts der Forderungen gegen unseren Kunden
übersteigen.

8. Erfüllungsort

für den kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Mühlhausen.
Für sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten, auch aus Schecks, ist das Amtsgericht in Mühlhausen ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ausschließlich zuständig, soweit es sich um kaufmännischen Geschäftsverkehr handelt.

9. Allgemeines

Unsere Angebote sind stets freibleibend.

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, gelten die übrigen in ihrer Wirksamkeit unbeschränkt. Die unwirksame Bestimmung soll in der Form verbindlich sein, wie sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und Wirksamkeit zu erlangen vermag.

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